Zur Startseite gehen Notare Bayern Pfalz Logo

Presse

Pressebereich
der Notare Bayern und Pfalz

Dachterrasse Perspektive Motiv Presse
Auswahl zurücksetzen
31.01.2020

Als Single brauche ich kein Testament - oder etwa doch?!

Alleinstehend, ohne Kinder, null Verpflichtungen! Immer mehr Menschen leben in "Single-Haushalten". Verzichten kinderlos Unverheiratete darauf, ihr Erbe per Testament zu regeln, greift die gesetzliche Erbfolge. Mintunter mit ungewollten Folgen.

27.11.2019

Die unerwünschte Erbschaft – Wie schlägt man das Erbe aus?

Wenn ein Familienmitglied stirbt, ist das nicht nur Anlass zur Trauer, sondern kann auch finanzielle Konsequenzen für die Angehörigen haben. Wer voraussichtlich nur Schulden erbt, sollte schnell handeln und eine Ausschlagung der Erbschaft prüfen.

31.10.2019

Verkehrssicherungspflichten bei Grundstücksgeschäften – Wer haftet wann?

Herunterfallende Äste, abrutschende Dachziegel, Glatteis auf ungeräumten Gehwegflächen – gerade im Herbst und im Winter steigen die Risiken witterungsbedingter Unfälle. Grundstückseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass niemand Schaden nimmt, der das Grundstück passiert oder es betritt. Doch wer haftet, wenn das Grundstück veräußert wird?

27.09.2019

Wie weise ich nach, dass ich Erbe geworden bin?

Ein lieber Verwandter ist aus dem Leben geschieden, hat Haus, Hof und Bankkonten hinterlassen. Als Erbe haben Sie neben der Trauerbewältigung den Kopf nur schwerlich für rechtliche Fragestellungen frei. Leider gilt in den meisten Fällen der Grundsatz: Ohne Erbnachweis können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen. Wie geht es also weiter?

19.08.2019

Lastenfreistellung - Was ist das?

Ist die Traumimmobilie gefunden, beginnt meist erst die eigentliche Arbeit. Während sich die Vertragsparteien um die tatsächlichen Gegebenheiten wie den Zustand der Immobilie kümmern, klärt der Notar die „rechtliche Beschaffenheit“ des Grundstücks. „Der Erwerb eines Grundstücks macht den Käufer zwar zum Eigentümer, sichert ihm aber nicht automatisch alle Rechte daran“, weiß David Sommer, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern. In der Regel möchte der Käufer das Grundstück frei von Rechten Dritter erwerben. Die sogenannte Lastenfreistellung, also die Organisation der Löschung von eingetragenen Rechten im Zuge der Grundstücksübertragung, gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Notars.

Kontakt

Anschrift

Bayerischer Notarverein e.V.
Ottostraße 10
80333 München

Landesnotarkammer Bayern
Notarkasse A. d. ö. R.
Bayerischer Notarverein e. V.
Ansprechpartner