Zur Startseite gehen Notare Bayern Pfalz Logo

Presse

Pressebereich
der Notare Bayern und Pfalz

Dachterrasse Perspektive Motiv Presse
Auswahl zurücksetzen
23.08.2016

Entscheidung über Leben und Tod – Vorsorgevollmacht muss Kompetenzen klar benennen

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht Stellung bezogen. In der Entscheidung ging es um eine Vollmacht zur Vertretung in Fragen der medizinischen Behandlung und Versorgung bei der Entscheidung über den Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen.

29.07.2016

Unternehmensnachfolge im internationalen Kontext

Die europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) ist auf alle Erbfälle seit dem 17. August 2015 anwendbar. Sie regelt in erster Linie, welches Recht auf Erbfälle in den EU-Mitliedstaaten zur Anwendung kommt. Auch wenn das Gesellschaftsrecht vom Anwendungsbereich der EU-ErbVO ausgenommen ist, sind die bestehenden Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht von großer praktischer Relevanz.

28.06.2016

Gütertrennung aus Haftungsgründen

Unter Paaren ist die Auffassung weit verbreitet, die Vereinbarung der Gütertrennung in einem Ehevertrag sei notwendig, um nicht für die Schulden des anderen aufkommen zu müssen. Dem liegt der Irrtum zugrunde, dass es durch die Eheschließung zu einer Vermögensvermischung und einer automatischen Haftung für die Schulden des Ehegatten kommt.

31.05.2016

Nachlassplanung und Patchwork

Die Planung des Nachlasses wird gerne auf die lange Bank geschoben, da sie oft schwierige, manchmal vielleicht auch unangenehme Überlegungen verlangt.

28.04.2016

Kein Erbe in Sicht? - Testamente für Alleinstehende

Gerade Alleinstehende sollten sich rechtzeitig überlegen, wen sie als Erben einsetzen wollen. Denn bleibt die Erbfolge ungeregelt, erbt mitunter der Staat. In einem Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen und regeln, wer sich um den Nachlass und beispielsweise um ein hinterbliebenes Haustier kümmert.

Kontakt

Anschrift

Bayerischer Notarverein e.V.
Ottostraße 10
80333 München

Landesnotarkammer Bayern
Notarkasse A. d. ö. R.
Bayerischer Notarverein e. V.
Ansprechpartner