Zur Startseite gehen Notare Bayern Pfalz Logo

Presse

Pressebereich
der Notare Bayern und Pfalz

Dachterrasse Perspektive Motiv Presse
Auswahl zurücksetzen
31.03.2022

Der digitale Nachlass - Was passiert mit meinen Daten nach meinen Tod?

Arbeiten, einkaufen und kommunizieren - mehr und mehr verlagert sich unser Leben ins Internet. Vielzählige Dienste wie Onlinebanking, E-Mail-Konten oder soziale Netzwerke erfordern dabei ein persönliches, meist passwortgeschütztes Profil. Wer sicher gehen will, dass der eigene Datenbestand nach dem Tod nicht in die falschen Hände gelangt, wenn er sich im Krankheitsfall oder durch Tod nicht mehr darum kümmern kann, sollte dafür zu Lebzeiten schon Vorkehrungen treffen. Rechtssicher lässt sich das in einer notariellen Vorsorgevollmacht oder einem notariellen Testament regeln. Daneben sorgt die sichere Hinterlegung von Zugangsdaten für einen schnellen und unkomplizierten Zugang der Erben zu Online-Konten.

09.02.2022

Geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner nur befristet – Vorsorgevollmacht umso wichtiger

In weniger als einem Jahr tritt eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Vollkommen neu eingeführt wird ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner – allerdings nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für eine begrenzte Zeit. Eine Vorsorgevollmacht wird dadurch nicht entbehrlich, sondern in manchen Fällen sogar umso wichtiger.

30.12.2021

Immobilien schenken – aber richtig!

In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bietet der Notar.

29.11.2021

Geldwäsche – Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister nun für jede Gesellschaft

Zum 1. August 2021 wurde das Geldwäschegesetz geändert. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für alle Gesellschaften. „Wer jetzt nicht handelt und sich nicht im Transparenzregister eintragen lässt, dem drohen in Kürze hohe Bußgelder“, warnt Julia Lindner, Notarassessorin an der Landesnotarkammer Bayern.

31.10.2021

Bei Minderjährigen die Rechnung nicht ohne das Gericht machen!

Wenn Minderjährige erben, Unternehmensanteile geschenkt bekommen oder ein Haus verkaufen, ist häufig unklar: Können die Eltern selbst alle notwendigen Erklärungen für das Kind abgeben? Oder müssen andere Stellen zustimmen? Und wer kümmert sich darum? Vergleichbare Fragen stellen sich etwa im Falle einer Vormundschaft oder einer angeordneten Betreuung. Was Sie in diesen Fällen beachten sollten, erläutert David Sommer, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern.

Kontakt

Anschrift

Bayerischer Notarverein e.V.
Ottostraße 10
80333 München

Landesnotarkammer Bayern
Notarkasse A. d. ö. R.
Bayerischer Notarverein e. V.
Ansprechpartner